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Grundsteuer A und B und Gewerbesteuer
Erlass der Satzung über die Hebesätze für die Grundsteuer A und B und für die Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung – HebS)
Der Gemeinderat der Gemeinde Rückersdorf hat in seiner Sitzung am 10.10.2024 die Satzung über die Hebesätze für die Grundsteuer A und B und für die Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung – HebS) vom 23.10.2024 beschlossen.
Die Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Die Satzung liegt im Rathaus der Gemeinde Rückersdorf, Hauptstraße 20, 90607 Rückersdorf, 1. Stock, Zimmer Nr. 20, zur Einsicht während der Dienststunden (Montag, Dienstag, Mittwoch von 07:30 Uhr bis 15:00 Uhr, Donnerstags von 07:30 bis 18:00 Uhr und Freitags von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr) aus.
Rückersdorf, 24.10.2024
Gemeinde Rückersdorf
Johannes Ballas
Erster Bürgermeister
Rathaus & Gemeinderat
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