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Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024
Soweit für das Kalenderjahr 2024 keine gesonderten Grundsteuerbescheide ergehen, ist die Grundsteuer von den Grundsteuerschuldnern in derselben Höhe zu entrichten, wie für das Kalenderjahr 2023. Die Grundsteuer 2024 wird zu den gleichen Terminen zur Zahlung fällig, wie sie in den zuletzt erteilten Grundsteuerbescheiden festgesetzt sind.
Mit dieser öffentlichen Bekanntmachung treten für die Grundsteuerschuldner die gleichen Rechtswirkungen ein, die sich ergäben, wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Grundsteuerbescheid zugegangen wäre (§ 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz).
Rückersdorf, den 03. Januar 2024
Gemeinde Rückersdorf
Johannes Ballas
Erster Bürgermeister
Rathaus & Gemeinderat
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