Aktuelles
Bekanntmachung der Gemeinde Rückersdorf über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 8/6 der Gemeinde Rückersdorf für das Gebiet "Am Dachsberg"
Der Gemeinderat Rückersdorf hat in seiner Sitzung am 10.10.2024 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Am Dachsberg“ beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes grenzt im Osten an die Straße „Am Dachsberg“, im Süden an die Bahnlinie Nürnberg-Schirnding und im Westen und Norden an die Grundstücksgrenzen des Blindeninstituts zu den Fl. Nrn. 510/2 Gemarkung Behringersdorfer Forst und 852 Gemarkung Rückersdorf bzw. den am Zaun des Instituts verlaufenden Waldweg.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.
Für das Gebiet werden die folgenden (allgemeinen) Planungsziele angestrebt: bauliche Anpassung an die heutigen Standards und Bedürfnisse, Verbesserung der internen Erschließung des Instituts, langfristige Sicherstellung des Betriebs des Blindeninstituts, Schaffung von zusätzlichen Stellplätzen in Verbindung mit Verbesserung der verkehrlichen Situation für Anlieger.
Dieser Beschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.
Rückersdorf, den 12. November 2024
Gemeinde Rückersdorf
Johannes Ballas
Erster Bürgermeister
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