Aktuelles
Bekanntmachung der Gemeinde Rückersdorf über die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes
Der Gemeinderat Rückersdorf hat in seiner Sitzung am 10.10.2024 die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes grenzt im Osten an die Straße „Am Dachsberg“, im Süden an die Bahnlinie Nürnberg-Schirnding und im Westen und Norden an die Grundstücksgrenzen des Blindeninstituts bzw. den am Zaun verlaufenden Waldweg.
Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes ist aus dem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.
Für das Gebiet werden die folgenden (allgemeinen) Planungsziele angestrebt: bauliche Anpassung an die heutigen Standards und Bedürfnisse, Verbesserung der internen Erschließung des Instituts, langfristige Sicherstellung des Betriebs des Blindeninstituts, Schaffung von zusätzlichen Stellplätzen in Verbindung mit Verbesserung der verkehrlichen Situation für Anlieger.
Dieser Beschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.
Rückersdorf, den 12. November 2024
Gemeinde Rückersdorf
Johannes Ballas
Erster Bürgermeister
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