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Aktuelles

Widmung von Trauorten in der Gemeinde Rückersdorf; Widmung des Schmidtbauernhofs als Trauort

Der Gemeinderat der Gemeinde Rückersdorf hat am 16.01.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die Widmung des Schmidtbauernhofs mitsamt der Außenflächen, Schloßgasse 15, 90607 Rückersdorf, Fl.-Nr.: 51, Gemarkung Rückersdorf, zum offiziellen Trauort für standesamtliche Eheschließungen vorzunehmen.

Mit erfolgter Widmung ist der Schmidtbauernhof samt den Außenflächen offizieller Trauort für standesamtliche Eheschließungen. Das Grundstück Schloßgasse 15, 90607 Rückersdorf, Fl.-Nr.: 51, Gemarkung Rückersdorf, inklusive der dortigen baulichen Anlagen, steht im Eigentum der Gemeinde Rückersdorf. Der Schmidtbauernhof befindet sich innerhalb des Standesamtsbezirks Rückersdorf.
 
Das bestehende Angebot an Trauorten in Rückersdorf wird damit erweitert. Die zuständige Standesamtsaufsicht des Landratsamtes Nürnberger Land wurde im Vorfeld der Entscheidung beteiligt.
 
Deshalb verfüge ich hiermit, dass mit sofortiger Wirkung der Schmidtbauernhof samt den Außenflächen auf dem Grundstück Schloßgasse 15, 90607 Rückersdorf, Fl.-Nr.: 51, Gemarkung Rückersdorf, zum offiziellen Trauort für standesamtliche Eheschließungen gewidmet wird.

Rückersdorf, den 20. Februar 2025
Gemeinde Rückersdorf
Johannes Ballas
Erster Bürgermeister

Rathaus & Gemeinderat

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