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Bebauungsplan Nr. 6 "Westliche Ludwigshöhe" - 21 Änderung
Der Gemeinderat der Gemeinde Rückersdorf hat in seiner Sitzung vom 10.10.2024 die Aufstellung der 21. Änderung des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan Nr. 6 "Westliche Ludwigshöhe" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Fl.Nrn.297/2 und 297/31, jeweils Gemarkung Rückersdorf. Der Geltungsbereich der Bebauungsplan-Änderung grenzt im Osten an die Straße „Bergwiesenweg“, im Süden an die Grundstücke Fl. Nr. 297/15 und 297/13, im Westen an die Grundstücke Fl. Nr. 297/17 und im Norden an die Grundstücke mit den Fl. Nr. 297/16, 197/21, 297/69 sowie 297/83, jeweils in der Gemarkung Rückersdorf.
Die Lage und Abgrenzung ist aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt ersichtlich (maßstabslos).
Für das Gebiet werden die folgenden (allgemeinen) Planungsziele angestrebt: bauliche Anpassung an die heutigen Standards und Bedürfnisse (erneuerbare Energien, Ökologie) sowie die bessere Ausnutzung des Innenbereichs.
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr.1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1. BauGB abgesehen.
Die Öffentlichkeit kann sich gem. § 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB
vom 13.01.2025 bis 24.02.2025
über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Rathaus der Gemeinde Rückersdorf, Hauptstraße 20, 90607 Rückersdorf, während der Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch:
Vormittag: 7:30 bis 12:00 Uhr
Nachmittag: 13:30 bis 15:00 Uhr
Donnerstag:
Vormittag: 7:30 bis 12:00 Uhr
Nachmittag: 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
Vormittag: 7:30 bis 12:00 Uhr
Nachmittag: Geschlossen
oder nach Terminvereinbarung unterrichten lassen und zur Planung äußern.
Der betroffenen Öffentlichkeit wird im weiteren Verfahren auf Grundlage des dann vorliegenden Planentwurfes gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB noch Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Diese Öffentlichkeitsbeteiligung wird zuvor öffentlich bekannt gemacht.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Rückersdorf, den 5. Dezember 2024
Gemeinde Rückersdorf
Johannes Ballas
Erster Bürgermeister